Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit dem 1. November 2020 in Kraft – es hat die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland grundlegend verändert. Egal, ob Sie Hausbesitzer, Mieter oder Immobilieninvestor sind, das GEG betrifft Sie direkt und hat Auswirkungen auf Ihre Immobilie und unter Umständen Ihren Geldbeutel.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein Gesetz, das die energetische Nachhaltigkeit von Gebäuden in Deutschland umfassend regelt. Es vereint und überführt eine Vielzahl bisheriger Vorschriften in ein einziges Gesetz. Das Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Gebäuden kontinuierlich zu senken und dadurch einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Es umfasst Regelungen zur energetischen Bautechnik, zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz von Gebäuden.
Ab kommendem Jahr müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt für Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar 2024 der Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude gelten längere Übergangsfristen: So wird der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt diese Regelung spätestens nach dem 30. Juni 2028.
Funktionierende Öl- und Gasheizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können bis spätestens 31. Dezember 2044 weiterhin betrieben werden, lediglich beim Austausch einer defekten Heizung findet das GEG Anwendung. In bestimmten Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien befreit werden.
Für Immobilieneigentümer, die noch eine funktionierende Öl- oder Gasheizung besitzen, ändert sich erst einmal nichts. Solange die Heizung funktionstüchtig ist, kann sie weiterhin genutzt werden – auch Reparaturen sind erlaubt. Wenn jedoch ein kompletter Austausch erforderlich ist, z. B. aufgrund eines irreparablen Schadens, müssen Eigentümer sich mit dem Einbau einer Heizung mit erneuerbaren Energien auseinander setzen.
Es besteht auch die Chance, von den langfristigen Vorteilen zu profitieren, wie zum Beispiel einer erhöhten Energieeffizienz, Kostenreduzierung und Wertsteigerung der Immobilie. Zudem stellt der Bund verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die die Umstellung erleichtern sollen.
Die Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz haben auch Auswirkungen auf Immobilieninteressenten. Die Energieeffizienz der Immobilie wird zunehmend wichtig und sollte bei der Auswahl eines Gebäudes eine größere Rolle spielen. Künftige Eigentümer sollten darauf achten, wie energieeffizient das Gebäude ist und ob es den Anforderungen des GEG entspricht.
Die Umsetzung des GEG kann auch zu Zusatzkosten für Immobilieninteressenten führen. Bei Neubauten müssen Heizungen direkt zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bei Bestandsgebäuden kann der Austausch einer veralteten Öl- oder Gasheizung eine finanzielle Investition erfordern. Es ist wichtig, diese Kosten bei der Budgetplanung für den Immobilienerwerb zu berücksichtigen.
Gleichzeitig bieten die Änderungen des GEG auch Chancen für Immobilieninteressenten. Durch eine energetisch effiziente Immobilie können langfristig Kosten eingespart werden, da der Energieverbrauch reduziert wird.
Das Gebäudeenergiegesetz verdeutlicht den Trend hin zu einer nachhaltigen und energieeffizienten Immobilienbranche. Es lohnt sich, sowohl als Eigentümer als auch Interessent Expertenrat einzuholen und sich über mögliche Förderprogramme zu informieren, um langfristig von den Vorteilen einer energieeffizienten Immobilie zu profitieren. Das Team von Axel Schrödter Immobilien steht Ihnen dabei oder auch beim Verkauf und der Vermietung gerne zur Verfügung.
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